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Gemeinde Süsel
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Datum: 05.11.2010

Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen

Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen
für den öffentlichen Verkehr
gemäß Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
vom 25. November 2003

Die Stadt Eutin als Trägerin der Straßenbaulast widmet gemäß §§ 6 und 3 Abs. 1 Ziffer 3a Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG) die

Heinrich-Westphal-Straße

dem öffentlichen Verkehr:

Die Straße wird gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3a Straßen- und Wegegesetz als Ortsstraße eingestuft. Eine Beschränkung auf eine bestimmt Benutzungsart erfolgt nicht.

Eutin, den 28.10.2010
S t a d t   E u t i n
Der Bürgermeister
Klaus-Dieter Schulz

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