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Gemeinde Süsel
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Vergnügungssteuer

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgeräten) in

a) Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i Gewerbeordnung,
b) In Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereins- und ähnlichen Räumen sowie in sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen im Gebiet der Stadt Eutin zur Benutzung gegen Entgelt.

Das Steuerschuldverhältnis entsteht mit der Aufstellung des Spielgerätes.
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27. August 2026

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Der Konzertsommer 2026 läuft auf unserer Seebühne. Nach dem wunderbaren Einsingen am Wochenende gestaltet am 27./29./30. August 2026 das Schleswig-Holstein Musikfestival ... Mehr erfahren

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