Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ändern
Nr. 99019033011000Volltext
Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erfasst alle Berufsausbildungsverhältnisse in Deutschland. Es wird von den regional und sachlich zuständigen Stellen geführt.
Das Verzeichnis gilt für alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält die wesentlichen Inhalte jedes Berufsausbildungsvertrags fest.
Wenn sich ein wesentlicher Inhalt des Ausbildungsverhältnisses ändert müssen Sie als Ausbildungsstätte einen Antrag auf Änderung bei der in Ihrem Fall zuständigen Stelle einreichen.
Änderungen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:
- Veränderungen der Wochenarbeitszeit,
- Wechsel von Voll- in Teilzeit und umgekehrt,
- Wechsel der Fachrichtung oder
- Adressänderungen.
Die zuständigen Stellen sind:
- die Handwerkskammer für Berufe der Handwerksordnung
- die Industrie- und Handelskammer für Berufe in nicht handwerklichen Gewerbeberufen
- die Landwirtschaftskammer für Berufe der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für Fachangestellte im Bereich der Rechtspflege
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für Fachangestellte im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für Fachangestellte im Bereich der Gesundheitsberufe
- weitere Stellen für Berufe im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.
Erforderliche Unterlagen
- geänderter Vertrag
- geänderter Ausbildungsplan
-
Antrag der oder des Auszubildenden
- bei Anrechnung schulischer oder beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und
- bei Verkürzung der Ausbildungsdauer
- bei Verlängerung der Ausbildung
- bei Änderungen, die die Ausbildungsdauer betreffen, zusätzlich: Stellungnahme der Ausbildungsstätte