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Gemeinde Süsel
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Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen

Nr. 99129053001000

Volltext

Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.

Ansprechpunkt

  • An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
  • an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).

Rechtsgrundlage(n)

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03. Juli 2026

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