Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Trinkwasser- und Nichttrinkwasseranlagen anmelden

Nr. 99129086261000

Volltext

Trinkwasser ist ein Lebensmittel und unterliegt besonders hohen Sicherheitsanforderungen. Wasserversorgungsanlagen werden durch das Gesundheitsamt überwacht.

Wenn Sie eine zentrale oder dezentrale Wasserversorgungsanlage, eine Eigenwasserversorgungsanlage (Hausbrunnen) oder eine Gebäudewasserversorgungsanlage mit öffentlicher Trinkwasserbereitstellung betreiben möchten, müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen:

  • die Errichtung
  • die Inbetrieb- und Wiederinbetriebnahme
  • bauliche oder betriebstechnische Veränderungen
  • die Übertragung des Eigentums oder des Nutzungsrechts
  • die vollständige oder teilweise Stilllegung

Ähnliches gilt, wenn Sie eine mobile oder eine zeitweilige Wasserversorgungsanlage betreiben.

Als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage müssen Sie eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage ebenfalls anmelden. Dies gilt nicht für Löschwasser- und Tränkwasseranlagen, wenn Sie dort Trinkwasser einspeisen.

Ansprechpunkt

An die Kreise und kreisfreien Städte.

Erforderliche Unterlagen

Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei den für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

nach oben zurück
03. Juli 2026

Strandshuttle 

Wir bieten in diesen Sommerferien erstmals eine direkte Busverbindung zwischen Eutin und Haffkrug an. Der „Strandshuttle" fährt noch bis Sonntag, 16. ... Mehr erfahren

Hilfstool