Alte Standesamtsbücher vollständig digitalisiert
Die Stadtverwaltung Eutin konnte jetzt ein aufwendiges Projekt im Rahmen der Digitalisierung erfolgreich abschließen. Die alten Archivbestände der Standesämter Eutin, Süsel und Redingsdorf sind vollständig erfasst und digitalisiert.
Der 79jährige Pensionär Hans Hartert hat bei uns im Minijob an zwei Tagen in der Woche in mühevoller Kleinarbeit die alten Standesamtsbücher ausgewertet, teilweise per Hand restauriert und mit Hilfe eines Tischscanners eigenhändig digitalisiert.
Bürgermeister Sven Radestock hat Standesamtsarchivar Hans Hartert jetzt nach 17 Jahren im Dienst der Stadtverwaltung Eutin offiziell in den Ruhestand verabschiedet.
Er dankte ihm für seinen hervorragenden Einsatz und wünschte ihm alles Gute für die Zukunft: „Hans Hartert hat einen großartigen Job im Rahmen der Digitalisierung gemacht. Mit großem Sachverstand und viel Sorgfalt hat er alte Akten gesichtet und für die Nachwelt digitalisiert. Dadurch können Bestände jetzt viel einfacher sichtbar gemacht und bearbeitet werden.“
Hans Hartert war im ersten Berufsleben beim Kreis Ostholstein u.a. als Standesamtsaufsicht tätig und führte dort auch die Zweitbücher des jetzigen Standesamtsbezirkes Eutin. Er war also für diese Aufgabe bestens geeignet und auch bereit, sich dieser Herausforderung zu stellen.
Durch seine Arbeit ist es nunmehr möglich, die Anträge von Ahnenforschern, Amtsgerichten, gewerblichen Erbenermittlungen sowie von privaten Antragstellern zu Nachweisen ihrer Abstammung, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten usw. in kürzester Zeit mit Hilfe der digitalisierten Daten zu bearbeiten.
Durch die Reform des Personenstandsgesetzes (PStG) im Jahr 2009 wurden die klassischen Personenstandsbücher durch digitale Register abgelöst. Seitdem müssen Standesämter archivwürdige Bücher und Namensverzeichnisse nach Ablauf bestimmter Fortführungsfristen an das zuständige Archiv zur dauerhaften Aufbewahrung abgeben.
Für die Abgabe an das Archiv gelten feste Sperrfristen ab dem jeweiligen Ereignis: Geburtenregister: 110 Jahre, Heiratsregister (Eheregister): 80 Jahre, Sterberegister: 30 Jahre. Nach Ablauf dieser Fristen sind die Unterlagen nicht mehr beim Standesamt, sondern öffentlich in den zuständigen Archiven für die historisch-genealogische Forschung einsehbar.