Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Eutin für das Gebiet zwischen den Straßen Lübsche Koppel, Elisabethstraße, Friedrichstraße und einer Verbindungslinie zwischen Friedrichstraße und Lübsche Koppel nach § 3 Abs. 2 BauG
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