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Gemeinde Süsel
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Datum: 02.07.2008

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Eutin für das Gebiet zwischen den Straßen Lübsche Koppel, Elisabethstraße, Friedrichstraße und einer Verbindungslinie zwischen Friedrichstraße und Lübsche Koppel nach § 3 Abs. 2 BauG

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