Europawahl 2024
Am 09. Juni 2024 finden die Europawahl statt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen. Sie müssen am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten (09. März 2024) in Deutschland oder in einem der anderen 26 EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.
Darüber hinaus sind nach § 6 Abs. 2 EUWG auch alle im übrigen Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sog. Auslandsdeutsche) nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BWG wahlberechtigt, sofern sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Wahlberechtigt sind außerdem Unionsbürgerinnen und -bürger (Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten) ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist ein Unionsbürger nach § 6a Abs. 2 EuWG, wenn er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt oder er in dem Mitgliedstaat der EU, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunfts-Mitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzt.
Wählerverzeichnis
Förmliche Voraussetzung des Wahlrechts ist, wie bei anderen Wahlen auch, dass der/die Wahlberechtigte entweder in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. In das Wählerverzeichnis sind grundsätzlich alle wahlberechtigten Deutschen von Amts wegen einzutragen, die an einem bestimmten Stichtag für eine Wohnung, ggf. für die Hauptwohnung, bei der Meldebehörde gemeldet sind. Stichtag für die Eintragung der wahlberechtigten Deutschen ist der 42. Tag vor der Wahl – 28. April 2024.
In Deutschland wahlberechtigte Unionsbürger sind entweder auf Antrag oder von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufzunehmen.
Einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen alle nach § 6 Abs. 3 EuWG wahlberechtigten Unionsbürger stellen, wenn sie erstmals in Deutschland an einer Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen wollen. Gleiches gilt für hier wahlberechtigte Unionsbürger, die zu einer früheren Europawahl seit 1999 eingetragen waren, danach in das Ausland fortgezogen und später wieder nach Deutschland zugezogen sind.
Von Amts wegen hat die zuständige Gemeindebehörde diejenigen wahlberechtigten Unionsbürger in das Wählerverzeichnis einzutragen, die früher bereits auf ihren Antrag hin bei einer Europawahl seit 1999 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen worden und nicht zwischenzeitlich in das Ausland fortgezogen waren, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und der Unionsbürger nicht gemäß § 6a Abs. 2 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlbezirke und Wahllokale
Die Stadt Eutin ist in 15 Wahlbezirke eingeteilt. Die Gemeinde Süsel ist in 14 Wahlbezirke eingeteilt. In jedem Wahlbezirk befindet sich ein Wahllokal. Wo sich das für Sie zuständige Wahllokal befindet, können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen, die Ihnen bis zum 19. Mai 2024 zugeht.
Briefwahl
Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigter, die/der ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat die Möglichkeit einen Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Der Antrag kann schriftlich (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, Fax, E-Mail, sonstige dokumentierbare Form) oder mündlich (persönlich vor Ort im Briefwahlbüro) gestellt werden. Eine fernmündliche Antragstellung ist ausgeschlossen. Zu Ihrer Identifikation geben Sie bitte das Geburtsdatum an.
Zudem haben Sie die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen über das Internet zu beantragen. Hierzu folgen Sie bitte diesem »Link«.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist ab dem 29. April 2024 möglich. Briefwahlunterlagen können bis einschließlich 07. Juni 18.00 Uhr beantragt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die/der Wahlberechtigte dafür verantwortlich ist, dass der Wahlbrief rechtzeitig (09. Juni 2024, 18.00 Uhr) die Stadt Eutin erreicht.
Das Briefwahlbüro befindet sich in der Albert-Mahlstedt-Straße 13 und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montags – freitags 08.30 – 12.00 Uhr; montags - donnerstags 14.00 – 15.30 Uhr; Tel.: 04521-793 216 oder briefwahl@eutin.de
Zudem können auch im Rathaus in Süsel, Bürgerbüro, An der Bäderstraße 64, 23701 Süsel Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dieses ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montags 14.00 – 18.00 Uhr, dienstags und donnerstags 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr, freitags 08.30 – 12.00 Uhr; Tel.: 04521-793 227 oder c.struve@eutin.de