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Gemeinde Süsel
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Datum: 15.11.2008

Bekanntmachung der I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Eutin für das Haushaltsjahr 2008 vom 30.10.2008

Amtliche Bekanntmachung
I. Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Eutin für das Haushaltsjahr 2008

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung S.-H. wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 28.10.2008  folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht
um

vermindert
um

und damit der Gesamt-
betrag des Haushaltsplanes
einschl. der Nachträge

 

 

 

 

gegenüber
bisher

nunmehr fest-
gesetzt auf

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen.................

4.431.300 EUR

 

21.374.800 EUR

25.806.100 EUR

 

die Ausgaben...................

4.431.300 EUR

 

21.374.800 EUR

25.806.100 EUR

2.

Im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen.................

1.706.100 EUR

 

4.958.100 EUR

6.664.200 EUR

 

die Ausgaben...................

1.706.100 EUR

 

4.958.100 EUR

6.664.200 EUR

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher.. 2.344.200 EUR   auf           0 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher..............................................    793.800 EUR   auf  833.800 EUR           

Ausgefertigt am :   30.10.2008  

S t a d t   E u t i n 
gez. Klaus-Dieter Schulz
Bürgermeister

                    

Bekanntmachungshinweis:

Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

 

Eutin, den 31.10.2008

S t a d t  E u t i n
Gez. Klaus-Dieter Schulz
Bürgermeister

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