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Gemeinde Süsel
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Datum: 11.02.2015

Abstimmungsverfahren „Haus des Gastes“ am 15. Februar 2015

Aus gegebenem Anlass teilt die Stadt Eutin mit, dass es KEINE städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind, die Abstimmungsunterlagen für die am 15. Februar d. J. stattfindende Abstimmung "Erhalt des Haus des Gastes" in Senioreneinrichtungen oder in Wohnungen und Häusern verteilen oder abholen.

Wer seine Stimme noch im Vorwege abgeben möchte, muss dies schriftlich oder persönlich bei der Stadt Eutin, Sitzungssaal Bauamt, Lübecker Straße 17, bis zum kommenden Freitag, 13. Februar, 12.00 Uhr, erledigen.

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