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Gemeinde Süsel
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Datum: 16.01.2015

Briefabstimmung für den Bürgerentscheid hat begonnen

Der Bürgerentscheid zum Erhalt des „Haus des Gastes“ wirft seine Schatten voraus. Ab sofort können im Sitzungssaal des Eutiner Bauamtes, Lübecker Straße 17, die Briefabstimmungsunterlagen angefordert werden.

Einige Veränderungen wird der Bürgerentscheid - im Vergleich zu anderen Wahlen - mit sich bringen. So spricht man beispielsweise nicht von einer Wahl, sondern von einer Abstimmung. Weiterhin ist  neu, dass die stimmberechtigten BürgerInnen keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten, sondern einen Abstimmungsbrief. Dieser ist inhaltlich identisch mit der Wahlbenachrichtigungskarte. Zudem erhalten alle Stimmberechtigten mit diesem Brief eine zweiseitige Kurzfassung der Pro & Contra-Argumente. Auf der Rückseite des Abstimmungsbriefes befindet sich der Antrag für die Briefabstimmung. Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben werden, sofern die Briefabstimmung in Anspruch genommen werden soll. Wer für jemand anderen die Unterlagen beantragen bzw. abholen möchte, benötigt eine Vollmacht. Wer am Abstimmungstag im Stimmbezirk seine Stimme abgeben möchte, nimmt den Brief dorthin mit.

Abstimmungsunterlagen können auch direkt über das Internet beantragt werden. Hierzu finden Sie auf der Startseite (www.eutin.de) unter dem Punkt „Interessantes“ einen entsprechenden Hinweis. Folgen Sie einfach den dortigen Anweisungen. Bei der Einteilung der Stimmbezirke hat sich im Vergleich zur Kommunalwahl lediglich eine Änderung ergeben: Das Stimmbezirkslokal in Sielbeck befindet sich für diesen Bürgerentscheid im „Jagdschlösschen am Ukleisee“.

Das Briefabstimmungslokal ist im Sitzungssaal des Bauamtes der Stadt Eutin, Lübecker Straße 17, zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar: Montags bis donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr - sowie freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr.

Fragen rund um die Briefabstimmung beantworten die MitarbeiterInnen unter der Telefonnummer 04521 / 793-379.

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