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Gemeinde Süsel
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Datum: 01.02.2024

Neue Parkgebührenverordnung

Von Donnerstag, 01. Februar 2024, an tritt bei uns eine neue Parkgebührenverordnung in Kraft.

Die Gebührenpflicht besteht von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. An den Wochenenden, sowie an Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, werden keine Parkgebühren erhoben.

Höhe der Parkgebühr (Auszug aus der Verordnung):

(1) Auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen wird folgende Gebühr erhoben:

a)             Für eine Parkzeit bis 15 Minuten (Kurzzeitparkticket)                          0,00 €

b)             Für eine Parkzeit je ½ Stunde                                                               0,80 €

c)              Tagesticket                                                                                            6,00 €

(2) Die Erstattung von Parkgebühren für nicht genutzte Parkzeit wird ausgeschlossen.

(3) Gebühren nach Maßgabe dieser Verordnung können außer am Parkscheinautomaten auch über Handysysteme entrichtet werden. Bei der Nutzung von Handysystemen wird die tatsächliche Parkzeit minutengenau berechnet.

Nach wie vor gibt es zahlreiche gebührenfreie Parkplätze im Stadtgebiet. Dazu gehören die Pendlerparkplätze an der Elisabethstraße, am Bahnhof und an der Heinrich-Westphalstraße sowie der Wandererparkplatz am Alten Bauhof.

Foto Parkplatz Segenhörn © Stadt Eutin
Foto Parkplatz Segenhörn © Stadt Eutin
Foto Parkplatz Segenhörn

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