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Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren

Nr. 99008004180000

Volltext

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie 16 Jahre und älter sind, können Sie den Online-Ausweis selbst aktivieren. Die dafür erforderliche PIN und alle Informationen dazu erhalten Sie bei der Antragstellung in dem sogenannten "PIN-Brief". Später können Sie die PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Dies können Sie beim Abholen des Ausweises erledigen sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp.

Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie diese in Ihrem zuständigen Bürgeramt aktivieren lassen. Ein Zurücksetzen Ihres PIN ist ebenfalls bei Ihrem zuständigen Bürgeramt möglich.

Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:

  • Die Anmeldung Ihrer Wohnung online erledigen
  • Eine Meldebescheinigung online kostenlos beantragen
  • BAföG online beantragen,
  • Ihre SIM-Karte online aktivieren,
  • Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und
  • die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen.

Ansprechpunkt

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • AusweisApp und NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
  • selbstgewählte, sechsstellige PIN

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

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