Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb
Volltext
Wenn Sie ein Versicherungsunternehmen betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.
Ansprechpunkt
An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit mit einem zu erwartenden Prämienaufkommen von bis zu 500T Euro oder einer zu erwartenden Bilanzsumme von bis zu 6 Mio. Euro wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Referat 62.
Erforderliche Unterlagen
Die einzureichenden Unterlagen bestimmen sich nach § 5 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Versicherungsaufsicht finden Sie auf den Internetseiten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).