Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt
     
                    Beurkundung von Sterbefällen                            
     
 

Der Tod eines Menschen muss dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige eines Sterfalles. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen.

Grundsätzlich kann ein Sterbefall einer Person nur dann in Eutin beurkundet werden, wenn die Person im Standesamtsbezirk Eutin (dies ist der Bereich der Stadt Eutin sowie der Gemeinden Süsel und Bosau) verstorben ist.

 

 



 
     
27.07.2011 
nach oben zurück
11. Mai 2026

Stadtradeln

Wir freuen uns auf die nächste Ausgabe der Stadtradel-Kampagne. Eutin startet am 31. Mai 2026 und radelt bis zm 20. Juni ... Mehr erfahren

Hilfstool