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Bürgerinitiativen

Nr. 99030002058000

Volltext

Eine Bürgerinitiative ist eine aufgrund eines konkreten Anlasses gegründete Gemeinschaft. Ihr Ziel ist es, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen und damit einhergehend politischen Druck auszuüben, um eine bestimmte öffentliche Maßnahme umzusetzen beziehungsweise zu verhindern (zum Beispiel den Bau einer Umgehungsstraße).

Die Mitarbeit in einer Bürgerinitiative stellt eine von verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerbeteiligung dar.

Für gewöhnlich bilden sich Bürgerinitiativen auf kommunaler Ebene. Ihre klassischen Tätigkeitsfelder können thematisch in die Bereiche »Wohnen«, »Umwelt« und »Kultur« (inklusive Schulen und Kindergärten) eingeteilt werden. Die Forderungen der Bürgerinitiativen richten sich dabei an die Gemeindevertretungen, Kreistage oder Kommunalverwaltungen.

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Bürgerinitiative setzt keine bestimmte Rechtsform voraus und muss deshalb auch nicht offiziell angemeldet werden.

Eine Bürgerinitiative kann allerdings durch die Eintragung in das Vereinsregister die Rechtsfähigkeit erlangen und als eingetragener Verein (»e.V.«) selber Träger von Rechten und Pflichten sein, um beispielsweise Rechtsbehelfe einzulegen und zu klagen.

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