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Gemeinde Süsel
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Schulanmeldung

Gemäß Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf Zugang zu Bildung und Schulunterricht.

Kinder müssen, je nach Alter, direkt bei den jeweils zuständigen Schulen (Grundschule, Regional-bzw. Gemeinschaftsschule, Gymnasium) zeitnah angemeldet werden. An vielen Schulen sind DAZ-Zentren (Deutsch als Zweitsprache) angegliedert, sodass die Schülerinnen und Schüler beim Spracherwerb zusätzlich gefördert werden. Derzeit wird an weiteren Integrationsmodellen gearbeitet. Genaue Auskunft geben die Schulen.

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11. Mai 2026

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