Eigentumswechsel
Der Notar sendet nach Kaufvertragsabschluss die Unterlagen zum Grundbuchamt, von dort gehen diese zum Finanzamt und von dort wiederum zum Rechenzentrum des Landes. Dort wird dann ein neuer Einheitswertbescheid erstellt. Dieses kann unter Umständen zwischen einigen Wochen und Monaten dauern, so dass es keine zeitnahe Mitteilung an den Fachdienst Finanzen und Controlling, Steuerabteilung gibt. Ein Eigentumswechsel wird erst bei Vorliegen des Einheitswertbescheides (Grundlagenbescheides) des Finanzamtes Ostholstein vorgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es somit bei der Grundsteuerpflicht und folglich auch Zahlungsverpflichtung des bisherigen Eigentümers entsprechend der grundsteuerrechtlichen Vorschriften.