Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Eigentumswechsel

Der Notar sendet nach Kaufvertragsabschluss die Unterlagen zum Grundbuchamt, von dort gehen diese zum Finanzamt und von dort wiederum zum Rechenzentrum des Landes. Dort wird dann ein neuer Einheitswertbescheid erstellt. Dieses kann unter Umständen zwischen einigen Wochen und Monaten dauern, so dass es keine zeitnahe Mitteilung an den Fachdienst Finanzen und Controlling, Steuerabteilung gibt. Ein Eigentumswechsel wird erst bei Vorliegen des Einheitswertbescheides (Grundlagenbescheides) des Finanzamtes Ostholstein vorgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es somit bei der Grundsteuerpflicht und folglich auch Zahlungsverpflichtung des bisherigen Eigentümers entsprechend der grundsteuerrechtlichen Vorschriften. 

nach oben zurück
11. Mai 2026

Stadtradeln

Wir freuen uns auf die nächste Ausgabe der Stadtradel-Kampagne. Eutin startet am 31. Mai 2026 und radelt bis zm 20. Juni ... Mehr erfahren

Hilfstool