Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Spielcasino / Spielbank: Zulassung beantragen

Nr. 99050087007000

Volltext

Spielbanken dürfen in Schleswig-Holstein nur von Gesellschaften in einer Rechtsform des privaten Rechts betrieben werden, deren Anteile völlig oder überwiegend vom Land Schleswig-Holstein oder einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schleswig-Holstein gehalten werden.

Eine Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank kann daher nur eine Gesellschaft erhalten, die diese Voraussetzungen erfüllt.

Ansprechpunkt

An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein.

Erforderliche Unterlagen

§ 3a Spielbankengesetz des Landes Schleswig-Holstein (SpielbG SH) regelt, welche Unterlagen notwendig sind.

Kosten

Es fallen Gebühren für jedes Erlaubnisjahr in Höhe von 0,13 % des Bruttospielertrages eines Geschäftsjahres an.

Rechtsgrundlage(n)

Spielbankengesetz des Landes Schleswig-Holstein (SpielbG SH).

nach oben zurück
11. Mai 2026

Stadtradeln

Wir freuen uns auf die nächste Ausgabe der Stadtradel-Kampagne. Eutin startet am 31. Mai 2026 und radelt bis zm 20. Juni ... Mehr erfahren

Hilfstool