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Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein

Nr. 99011007126000

Volltext

Es gibt in Schleswig-Holstein eine übergreifende, unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderinnen und Zuwanderer. Ein Hauptanliegen ist daneben die Förderung der gesellschaftlichen Integration der auf Dauer in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer und Aussiedlerinnen und Aussiedler.

Das Angebot der Landesbeauftragten umfasst die: 

  • Vermittlung der Beratung von Einzelpersonen, Familien und Institutionen,
  • Durchführung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren,
  • Stellungsnahme zu politischen Konzepten und Programmen,
  • Kooperation mit den im Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsbereich tätigen Einrichtungen, insbesondere mit Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden, und auf deren Wunsch die Koordination sowie die Fortentwicklung von Einzelaktivitäten in diesem Bereich Zuwanderung und Flüchtlinge.

Ansprechpunkt

Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Erforderliche Unterlagen

Alle Unterlagen, die das ausländerrechtliche Verfahren betreffen.

Kosten

Hinweise (Besonderheiten)

Die Landesbeauftragte wird nicht tätig, soweit die Härtefallkommission des Landes, die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten oder der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder Schleswig-Holsteinischen Landtages mit der Angelegenheit befasst sind oder in der Vergangenheit befasst waren.

Weitere Informationen finden Sie unter @zuwanderungsbeauftragtesh auf Facebook und Instagram sowie bei: 

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